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Mensch und Hund in der Stadt
14.11.2005
Ab heute legt die Wiener Polizei zwei Wochen lang verstärktes Augenmerk auf
die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Leinen- bzw. Maulkorbpflicht für
Hunde. Umweltstadträtin Ulli Sima, Bezirksvorsteher Franz Prokop und Mag. Peter
Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der
Wiener Polizei, stellten die Schwerpunkt-Aktion am Freitag vor. Sima: "Mein Dank
gilt der Wiener Polizei für die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass das
Zusammenleben von Mensch und Hund in Wien konfliktfrei abläuft. Es geht
um die Sicherheit von Kindern oder Joggern in den Parks und nicht um Schikanen
für Hundebesitzer. Die Einhaltung gewisser Regeln ist dabei
unerlässlich."
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa
Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen
oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine
geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten
Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an
öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in
öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei
Veranstaltungen.
Die Schwerpunktaktion soll den Wiener Hundehaltern diese
Regeln wieder verstärkt in Erinnerung rufen, erinnert werden soll dabei auch an
die 153 Hundeverbotszonen in Wien, das
Hundeverbot auf Spielplätzen, Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf
den Steinhofgründen. Daneben gibt es aber mehr als 100 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 817.000
m².
Die Wiener Polizei setzt dabei auf den Grundsatz "Aufklärung geht vor Strafe". Hundehaltern, die
sich trotz einer Abmahnung punkto Leinen- oder Maulkorbpflicht als uneinsichtig
erweisen, kann aber auch ein Organmandat ins Haus stehen. Übliche Höhe der
Verwaltungsstrafe: 21 Euro.
Hier auf der Webseite der Stadt Wien gibt es zahlreiche nützliche Infos und Tipps für den Umgang mit
Hunden.
Die Wiener Hundezonen finden Sie auf der folgenden Seite ...
Quelle: PID-RK
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