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Wiener Hundeführerschein kommt 2006
"Hunde sind die liebsten Haustiere der WienerInnen. Gleichzeitig
fordert eine überwältigende Mehrheit strenge Regeln, die ein
konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt
gewährleisten", betonten Umweltstadträtin Mag. Ulli Sima und
Tierschutzstadträtin Maga Sonja Wehsely gestern, Mittwoch, bei der
Präsentation des "Sicherheitspakets rund um den Hund". Das Paket ist
das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses mit
ExpertInnen aus dem In- und Ausland, mit dem die Sicherheit für die
WienerInnen deutlich erhöht werden soll, ohne dabei die
HundebesitzerInnen zu schikanieren.
Mit der nun vorgestellten Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz hat die Behörde
künftig die Möglichkeit, Hundehalteverbote gegen "schwarze Schafe" unter den
Frauerln und Herrln auszusprechen. Damit kann gegen Personen, die als "nicht vertrauenswürdig gelten", ein
Hundehalteverbot verhängt werden. Die Vertrauenswürdigkeit ist von der Behörde
im Einzelfall zu prüfen. Wird ein Hund trotz des Verbots gehalten, wird er von
der zuständigen Behörde abgenommen.
Weiters können aus sicherheitspolizeilichen
Gründen die Hundehalter dazu verpflichtet werden, neben anderen Auflagen den
"Wiener Hundeführschein" zu absolvieren. Dafür reicht künftig, wenn durch die
Haltung der Tiere - unabhängig von der Rasse - eine "Gefährdung oder Belästigung" für Menschen ausgeht. "Das
heißt", so Sima und Wehsely, "dass nicht erst etwas passieren muss, bevor etwas
passiert. Der berühmt-berüchtigte ,Freibiss' gehört damit der Vergangenheit
an."
Freiwillig können den von der Wiener Tierschutzombudsstelle
entwickelten Hundeführschein alle Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen
absolvieren. Dabei lernen Hund und BesitzerIn das richtige Verhalten in
Alltagssituationen. Der Wiener
Hundeführschein besteht aus mehreren Modulen: Am Anfang steht die Überprüfung
der theoretischen Kenntnisse des Hundehalters. Dann folgen drei aufeinander
aufbauende Praxismodule. Ziel der Ausbildung ist es, weg von den reinen
Gehorsamsübungen auf dem Hundeabrichtplatz zu kommen. Am Ende der Ausbildung
steht künftig die Praxis an öffentlichen Orten: Wie reagiert der Hund auf
Kinder? Was tut der Hund, wenn ein Radfahrer dicht an ihm vorbeifährt? Wie
reagiert der Hund auf Artgenossen? Zusätzlicher Anreiz: Wer den Hundeführschein absolviert,
erspart sich ein Jahr lang die Hundeabgabe.
Zur Erhöhung der Sicherheit sowohl
der potenziell Geschädigten als auch der Hundehalter muss in Zukunft zwingend eine
Haftpflichtversicherung zur
Deckung von durch Hunde verursachte Personen- und Sachschäden
abgeschlossen werden. Die Deckungssumme für von Hunden verursachte
Personen- oder Sachschäden beträgt dabei mindestens 730.000 Euro, die
Prämien für die Hundehalter - sofern der Hund nicht über die
Haushaltsversicherung mitversichert ist - belaufen sich auf rund 15
Euro pro Jahr. Damit sollen die Ansprüche potenziell Geschädigter
abgedeckt werden. Die Haftpflichtversicherung wird für Hunde
vorgeschrieben, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen.
Hundehalter, die ihre Vierbeiner einer
Schutzhundeausbildung unterziehen, müssen dies künftig vor Beginn der Ausbildung
bei der Behörde melden. So lange der Hund in Ausbildung ist, gilt er als
"bissig" und muss an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Der Grund dafür
liegt in der - ausbildungsbedingten - gesteigerten Aggressivität in gewissen
Situationen. Die Maulkorbpflicht dient dazu, mögliche Gefahrensituationen
präventiv zu vermeiden. Die Ausbildungen zu Schutzhunden dürfen nur Personen ab
einem Alter von 24 Jahren durchführen, die "vertrauenswürdig"
sind. Während
sich die Tierärztekammer Wien positiv zur neuen Tierhaltenovelle
äußert, kritisiert die Tierschutzsprecherin der Wiener Grünen, Claudia
Sommer-Smolik, dass der Hundeführschein in Zukunft nur auf
Freiwilligkeit basieren wird. Die Wiener Grünen fordern die schrittweise
Einführung des Hundeführscheins verpflichtend für alle HundehalterInnen. Der
Anreiz für die freiwillige Absolvierung des Hundeführscheins durch die Ersparnis
der Hundeabgabe ist ihnen zu wenig. "Das hat auch die Vergangenheit
gezeigt. Diesen Anreiz gab es auch bisher für eine freiwillige Prüfung, fast
niemand hat aber davon Gebrauch gemacht. Gerade die Personen, die wenig über
Hundehaltung wissen oder auch gar nicht daran interessiert sind, werden den
freiwilligen Hundeführschein nicht absolvieren." erklärt Sommer-Smolik.
Die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz
ist derzeit in Begutachtung. "Wir sind sehr optimistisch, dass das Gesetz noch
vor dem Sommer eine breite Mehrheit im Wiener Landtag findet", betonten Sima und
Wehsely. Das Sicherheitspaket rund um den Hund soll dann mit 1. Jänner 2006 in
Kraft treten.
Quelle: rk
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